Zweitling
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20. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit

EmpCo-Richtlinie ab 27. September 2026: Warum Betriebe bald nicht mehr einfach "nachhaltig" schreiben dürfen

"Umweltfreundlich." "Nachhaltig." "Klimaneutral." Diese Wörter stehen auf unzähligen Websites und Verpackungen österreichischer Betriebe – oft ohne dass irgendjemand nachprüfen kann, was genau dahintersteckt. Damit ist ab dem 27. September 2026 weitgehend Schluss: Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, kurz EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition), verbietet pauschale, nicht belegte Umweltaussagen und selbst vergebene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfgrundlage.

Was die Richtlinie konkret verbietet

Im Kern richtet sich die EmpCo-Richtlinie gegen zwei Praktiken, die im Bau- und Handelsbereich besonders verbreitet sind: allgemeine Umweltaussagen ohne konkrete, nachprüfbare Grundlage ("grün", "öko", "nachhaltig" als reine Werbevokabel) und Nachhaltigkeitssiegel, die ein Unternehmen sich selbst ausstellt oder gegen Gebühr ohne unabhängige Zertifizierung erwirbt.

Für ein Bauunternehmen oder einen Baustoffhandel bedeutet das: Ein selbst gestaltetes grünes Logo mit der Aufschrift "Wir handeln nachhaltig" reicht ab September 2026 rechtlich nicht mehr aus, wenn dahinter keine überprüfbaren Fakten stehen. Wer das ignoriert, riskiert Beanstandungen durch Verbraucherschutzbehörden.

Was stattdessen erlaubt bleibt

Nicht verboten sind konkrete, belegbare Aussagen: "12,4 Tonnen Baustoffe wiederverwendet" oder "41 erfolgreiche Vermittlungen im Jahr 2026" sind Fakten, keine Behauptungen – und genau das ist der Unterschied, den die Richtlinie einfordert. Öffentlich einsehbare Zahlen statt Marketing-Sprache.

Das war einer der Gründe, warum wir den Jahresring als Auszeichnung für Betriebe auf Zweitling von Anfang an so aufgebaut haben: Jede Stufe basiert auf tatsächlicher, nachvollziehbarer Aktivität im eigenen Betriebsprofil – keine Marketing-Behauptung, sondern eine Zahl, die jeder nachprüfen kann.

Was Betriebe jetzt tun können

Wer aktuell mit vagen Umweltaussagen wirbt, sollte sich vor September 2026 zwei Fragen stellen: Lässt sich diese Aussage mit einer Zahl oder einem Nachweis belegen? Und ist die Quelle dieser Zahl öffentlich nachvollziehbar? Wenn beides mit Nein beantwortet wird, ist die Aussage genau das, was die Richtlinie künftig unterbindet.

Willst du als Betrieb Baustoffe wiederverwenden und den Jahresring erreichen?

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